Vor wenigen Wochen entfernte Google sämtliche Werbeanzeigen in der rechten Anzeigen-Spalte – und führte damit eine der tiefstgehenden Adwords-Änderungen der letzten Jahre durch. Zudem integrierte Google bei besonders umkämpften Keywords einen vierten Anzeigenplatz im Top-Bereich. In unserem letzten Blogartikel haben wir bereits ausführlich über die Google-Maßnahme berichtet und mögliche Konsequenzen angerissen. Wie sieht das Bild aus, nachdem einige Wochen vergangen sind? Wie reagieren Werbetreibende auf die veränderten Anzeigenbedingungen und lassen sich bereits erste Trends identifizieren? Wir haben die Anzeigenentwicklung der letzten Wochen einer eingehenden Analyse unterzogen. Verglichen haben wir dabei die Situation von Kalenderwoche 8 und von Kalenderwoche 11 – ein relativ kurzer Vergleichszeitraum, der dennoch bereits eine Vielzahl an Schlussfolgerungen zulässt.
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AdWords: Google entfernt Werbeanzeigen in der rechten Spalte – Hintergründe, Folgen, Strategien
Nur wenige Tage ist es her, da schickte sich Google dazu an, den Online-Werbemarkt (mal wieder) auf den Kopf zu stellen. Zwar sind die von dem Suchmaschinengiganten durchgeführten Änderungen überschaubar. Sie beschränken sich in erster Linie auf das Streichen der Werbeanzeigen, die bei der Google-Suche bislang in der rechten Spalte verfügbar waren. Die Konsequenzen für Werbetreibende jedoch könnten kaum fundamentaler sein. So forciert die Dezimierung der Werbeanzeigen nicht nur einen verschärften Wettbewerb zwischen Werbetreibenden, sondern stellt die Strategie vieler klassischer SEA-Kampagnen infrage.
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Ziel der Studie
Die vorliegende Studie basiert auf einem gemeinsamen Projekt der xpose360 GmbH, der Xamine GmbH und RDP Röhl Dehm & Partner Rechtsanwälte. Ziel der Untersuchung war die Analyse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Affiliate-Programmen in Deutschland auf Ihre allgemeine Nützlichkeit hinsichtlich der bekannten rechtlichen Problemfelder im Affiliate Marketing, insbesondere in Bezug auf die Betrugsprävention.
Jede Befassung mit Affiliate-Programmen muss sich dabei der vielfältigen, sich gegenüberstehenden Interessen bewusst sein. Die Interessen des Merchants sind dabei regelmäßig anders gelagert als die des Affiliates. Für das Verhältnis zwischen den Parteien ist es daher unbedingt nötig, dass es Regelungen gibt, die dieses Verhältnis klar beschreiben und abgrenzen.
Es gibt bekanntlich eine Vielzahl von Möglichkeiten für Affiliates, Provisionen mit Methoden zu generieren, die nicht im Einklang mit den Interessen der Merchants stehen. Darüber hinaus gibt es weitere Interessen der Merchants, wie z.B. die Bestimmung der Werbeumfelder (z.B. keine Bad Ads wie Babynahrung auf Seiten mit pornografischem Bezug), die sie gegenüber den Affiliates durchsetzen möchten. Aber auch hinsichtlich etwaiger Haf- tungsfragen, die z.B. durch ein Verhalten der Affiliates begründet werden können (Mitstörerhaftung), besteht ein Regelungsbedarf.
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Erlaubt oder nicht?
Die Rechtslage zum Thema Brand-Bidding ist noch sehr unübersichtlich; es gibt quasi keine speziellen Gesetze, stattdessen nur einige Einzelfall-Gerichtsurteile.
An sich kann das Buchen eines geschützten Markenbegriffes als Keyword nur dann eine Markenrechtsverletzung sein, wenn dies die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Diese lässt sich aus § 8 II Nr.1 MarkenG als Hauptfunktion einer Marke bestimmen. Durch sie können Verbraucher Dienstleistungen und/oder Waren eines Anbieters von den Angeboten der Konkurrenten unterscheiden; die Herkunftsfunktion beschreibt also im Wesentlichen die Unterscheidungskraft zu anderen Produkten sowie deren Herkunft. Andere Funktionen der Marke (etwa Qualität und Werbung) spielen lt. aktueller Rechtsprechung des EuGH bei Keyword-Advertising keine bedeutende Rolle.
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Richter verbieten „Fleurop“ als Keyword
Bisher war es – wenn man sich an bestimmte Regeln hielt – erlaubt, bei Suchwortkampagnen auf fremde Markennamen als Keyword zu bieten. Bedingung: Erscheint der fremde Markenname nicht im Anzeigentext und auch nicht im Link darunter, und der Kunde erhält nicht den Eindruck, dass die Anzeige etwas mit dem gebuchten Markennamen zu tun hat – dann gibt es keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine Markenrechtsverletzung.
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Wie Ihre Kunden gekidnappt werden – ohne dass Sie es merken.
Wenn Sie mit Affiliates arbeiten, dann schauen Sie sich ruhig einmal genau an, was diese machen. Es kann sein, dass diese nicht nur Werbung für Sie machen, sondern auch noch von Ihrer eigenen Werbung profitieren.
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Wie Brand-Bidder und AdHijacker vorgehen und was betroffene Unternehmen dagegen tun können
Whitepaper von Mischa Rürup und Peter Herold
Die Suchmaschinenwerbung ist ein wichtiger Motor für den Umsatz vieler Unternehmen und Marken im Web. Leider steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit für den Markenmissbrauch im Internet. Nach aktuellen Erhebungen wird mittlerweile jede siebte Marke hierzulande angegriffen. Pro Jahr entsteht den betroffenen Unternehmen und Werbungtreibenden durch betrügerische Aktivitäten bei der Suchmaschinenwerbung (SEA) auf Google und Co. alleine in Deutschland ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe einer zweistelligen Millionensumme. Was dabei im Wettbewerb legal und was illegal ist, muss oft im Einzelfall entschieden werden.
Komplettes Whitepaper als PDF hier herunterladen:
Whitepaper: Markenmissbrauch im Web